SIE WOLLEN HEIRATEN – HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
 
Trauen Sie sich – auf einen gemeinsamen Weg
Am Anfang steht die Liebe zweier Menschen. Sie lebt von der Beziehung der beiden Persönlichkeiten, ihren Träumen, Wünschen und Hoffnungen, ihren Lebensgeschichten und Lebensplänen. Gemeinsame Erfahrungen und eine wachsende Nähe führen zum Wunsch nach Verbindlichkeit
Durch die standesamtliche Trauung gelangt eine Partnerschaft auf eine neue rechtliche Grundlage. Vielen Menschen ist es ein Bedürfnis, diesen Übergang religiös zu gestalten. Sie wissen: Das Wagnis eines gemeinsamen Weges ist gross, wir sind auf die Begleitung durch Gott und Menschen angewiesen.

Die Kirche bietet an, eine solche Feier zu gestalten und die Brautleute auf ihrem Weg zu begleiten. Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Feier, die zivile Trauung geht ihr voraus.
Für gleichgeschlechtliche Ehepaare ist es nach dem Verständnis der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Sankt Gallen der Pfarrerin/dem Pfarrer möglich, keine Trauung, aber eine Segnung anlässlich ihrer zivilen Verpartnerung durchzuführen. Wir leben in dem Glauben, dass der Segen Gottes allen Menschen gilt, darum freuen wir uns, wenn Sie uns ansprechen.
 
Erste Schritte zur Vorbereitung der Feier
  • Fragen Sie unsere Gemeindepfarrerin / unseren Gemeindepfarrer rechtzeitig an. Da die Hochzeiten meist am Samstag stattfinden, sind Kirchen oft schon ein Jahr im Voraus belegt.
  • Damit Sie keine Enttäuschung erleben, stimmen Sie am besten zuerst mit dem Pfarramt den Hochzeitstermin ab, bevor Sie Kirche, Restaurant und Lokalitäten reservieren.
  • Bitte teilen Sie den definitiven Tag und die Uhrzeit der Pfarrperson mit und vereinbaren Sie einen Termin für ein vorbereitendes Trau-Gespräch.
  • Die kirchliche Trauung darf erst nach der zivilen Trauung vorgenommen werden. Wenden Sie sich frühestens 3 Monate, spätestens 5 Wochen vor der Ziviltrauung an das zuständige Zivilstandsamt.
  • Die Traupfarrerin/der Traupfarrer wird mit Ihnen die Feier im Gespräch vorbereiten.
  • Lassen Sie bitte nach der Ziviltrauung eine Kopie beider Seiten des neuen Familienbüchleins dem/der Traupfarrer/in zukommen.
 
Häufige Fragen zur Hochzeit
Was wird beim Trau-Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin besprochen?
Die Hochzeit ganz allgemein, aber auch Details der Feierlichkeit. Sie können sich bereits vorher auch Gedanken zu folgenden Fragen machen:
  • Warum wollen wir kirchlich heiraten?
  • Was ist uns dabei wichtig?
  • Was erwarten wir von der Feier?
  • Was wollen wir einander bei der Trauung versprechen?
 
Wie ist das mit der ökumenischen Trauung?
Über 60% der Paare gehören verschiedenen Konfessionen an. Eine ökumenische Trauung kann wie folgt durchgeführt werden:
  • geleitet vom katholischen Pfarrer wird sie reformiert anerkannt (keine Formalitäten)
  • geleitet von der reformierten Pfarrerin (Pfarrer) braucht der katholische Teil einen sogenannten „Dispens von der Formpflicht“, der vom kath. Pfarramt nach einem Gespräch eingeholt wird. Für dieses Gespräch ist ein neuer Taufschein vom Taufort einzuholen. Diese Trauung wird dann von der katholischen Kirche anerkannt.
  • Mit Pfarrerin/Pfarrer beider Konfessionen. Dies wird in der Regel dann gemacht, wenn beide Partner in ihrer Kirche aktiv sind.
 
Ich finde keine Pfarrerin, keinen Pfarrer.
Die Pfarrpersonen sind nicht verpflichtet, ausserhalb der Gemeinde Trauungen durchzuführen (sie werden es in der Regel gern tun, wenn es für sie vom Terminplan her möglich ist).
 
Wir sind auch nach der Trauung weiter für Sie da:
Wenn Sie nicht mehr weiterkommen, scheuen Sie sich nicht, das Gespräch mit unserer Pfarrperson zu suchen. Sie bietet Ihnen ihre Begleitung an, indem sie zuhört und mit Ihnen einen gangbaren Weg sucht.